Die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an den Schwimmkursen müssen gegeben sein. Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmer bzw. dessen Vormund, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Bitte sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Arzt. Sind Einschränkungen vorhanden; müssen diese der Schwimmschule schriftlich auf dem Anmeldeformular oder als Zusatzanhang mitgeteilt werden.
An- und Abmeldungen können telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Auch telefonisch und persönliche getätigte An- und Abmeldungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Anmeldung zum Kurs ist verbindlich und kann nur im Rahmen der Kündigungsfrist storniert werden. Für säumige Zahler kann der Kurs sofort abgebrochen werden. Mit Abbruch des Kurses wird der Vertrag im Rahmen der Kündigungsfrist aufgehoben. Die Kursgebühren werden bis zu diesem Zeitpunkt fällig. Die Schwimmschule ist bestrebt die Kurse mit gleich bleibendem Personal durchzuführen. Ein Sonderkündigungsrecht bei einem Lehrerwechsel besteht jedoch nicht.
In den Kursgebühren sind alle Nebenkosten enthalten. Diese sind: Umsatzsteuer, Schwimmmaterialen, eventuelle Schwimmabzeichen, Badmiete, Verwaltungs- und Kommunikationskosten. Die Gültigkeit der Preise und der Unterrichtseinheiten sind aus der Webseite ersichtlich. Es zählt das Datum des Vertragsabschlusses. Preisbindung lt. Preisliste. Preisänderungen im Laufe des Kurses sind ausgeschlossen.
Die Kursgebühren werden grundsätzlich mittels Überweisung im Voraus für den angemeldeten Kurs abgerechnet. Erfolgt die Zahlung verspätet, entstehen zusätzliche Kosten: (Verzugszinsen 5 % p.a., Kosten für Mahnverfahren 10,- Euro je Vorgang).
Sollten Kursstunden durch Verschulden der Schwimmschule nicht stattfinden, werden diese nicht berechnet oder nachgeleistet. Sollte der Schwimmschüler aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen, ist der nicht in Anspruch genommene Unterricht grundsätzlich zu bezahlen. Über Kulanzregelungen (z.B. bei längerer Krankheit eines Teilnehmers etc.) wird im Einzelfall entschieden. Generell gilt: Die Schwimmschule ist bei Nichterscheinen des Teilnehmers nicht zu Ersatzleistungen verpflichtet. Terminverschiebungen bei Höherer Gewalt und/ oder anderer Gründe welche die Schwimmschule nicht zu vertreten hat gibt es keine Schadenersatzpflicht gemäß §§280 Abs. 1 S. 2, 286 Abs. 4 BGB. Der Unterricht kann nach vorheriger Terminbekanntgabe nachgeholt werden, eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.
Abmeldungen bzw. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Mit Eingang der Kündigung werden für zwei weitere Kurseinheiten die Gebühren fällig, auch wenn der Kursteilnehmer diese nicht in Anspruch nimmt.
Den Weisungen des Schwimmlehrers, die zum Schutz und Sicherung der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer, sowie anderer Badegäste notwendig sind, ist Folge zu leisten. Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet sich an die zutreffende Hausordnung des Schwimmbades zu halten. Diese hängen in allen Schwimmbädern leserlich aus. Weisungen des Personals des Badbetreibers ist in jedem Fall Folge zu leisten. Die Schwimmschule behält sich vor, Kursteilnehmer, die sich nicht an diese Weisungen halten, vom Schwimmkurs auszuschließen. Auch bei grob fahrlässigen Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln, können Kursteilnehmer vom Schwimmkurs ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt in beiden Fällen nicht.
Verschiedene Kursmodelle bedürfen einer Mindestteilnehmerzahl. Diese ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und kann daher nicht grundsätzlich festgelegt werden. Es gilt der Grundsatz: begonnene Kurse werden zu Ende geführt, auch wenn im Verlauf des Kurses die Mindest-teilnehmerzahl unterschritten wird.
Die Ferien- und Urlaubsregelungen werden berücksichtigt. Die Schwimmschule hat die Möglichkeit, bei Ausfall durch Krankheit, kurzfristiger Badschließung oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Unterrichtseinheiten zurückerstattet. Ansprüche gegen die Schwimmschule oder den Badbetreiber sind ausgeschlossen. Betriebsferien der Schwimmschule werden im Kommunikationsportal der Homepage rechtzeitig angezeigt.
Erstellte Film, Ton- und Fotoaufnahmen können zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen durch die Schwimmschule im Internet oder Tageszeitung nur mit Zustimmung der Teilnehmer veröffentlicht werden.
Eine zeitliche Garantie zum Erreichen des Kursziele kann nicht gegeben werden, da die persönlichen Fähigkeiten eines jeden Kursteilnehmers stark differieren. Die Schwimmschule garantiert jedoch eine zielorientierte Gestaltung des Unterrichts.
Für die Kursteilnehmer besteht Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung bei den Barmenia Versicherungen, Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal.
Die Aufsichtspflicht des Schwimmlehrers erstreckt sich ausschließlich auf die Kurszeit des Unterrichts bzw. mit dem Betreten- und Verlassen des Unterrichtsbeckens. Eine Betreuung durch den Schwimmlehrer in den sanitären Einrichtungen wie Dusche, WC und Umkleideräumlichkeiten erfolgt nicht. Außerhalb des Unterrichts sind die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte für sich selbst verantwortlich. Physische oder psychische Krankheiten müssen dem Schwimmlehrer vor Kursbeginn gemeldet werden, siehe § 1. Die Schwimmschule haftet im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Kursteilnehmer. Informationen über den Haftungsumfang bitten wir gesondert anzufordern. Begleitpersonen haften für alle Vorkommnisse für sich selbst.
Gerichtsstand ist 76275 Ettlingen.
Ihre Daten werden nur für administrative Zwecke der Zusammenarbeit genutzt, nicht an Dritte weitergegeben und nach Beendigung und Bezahlung der Kurse gelöscht.